Zum Inhalt springen

Muss ein Fachmann außergewöhnlich gut sein?

betrifft Kunden, Auftraggeber, Sachverständige, Handwerker, Ärzte, Unternehmer
Ein Fachmann muss das können, was seine Berufskollegen üblicherweise können, und mit dem üblichen Fleiß arbeiten. Für außergewöhnliche Kenntnisse oder außergewöhnlichen Einsatz haftet er nicht. Der Maßstab ist der ordentliche Fachmann, nicht der beste.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 12.08.2025 (25 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1979)

Ein Sachverständiger haftet nicht für außergewöhnliche Kenntnisse und außergewöhnlichen Fleiß, wohl aber für die Kenntnisse und den Fleiß, den seine Fachgenossen gewöhnlich haben.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 9 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0026489 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 25.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Beweislast bei Sachverständigen
Schadenersatz · Sorgfaltsmaßstab von Fachleuten
Schadenersatz · Sorgfaltsmaßstab von Fachleuten
Schadenersatz · Strengerer Maßstab für Fachleute
Schadenersatz · Maßstab nach der Berufsgruppe