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Haftet der Arzt für eine Schädigung meines Kindes bei der Geburt?

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Ja, wenn überwiegend wahrscheinlich ist, dass die Verletzung des Kindes auf Behandlungsfehler bei der Geburt zurückgeht. An einen Facharzt wird dabei ein strengerer Sorgfaltsmaßstab angelegt als an einen praktischen Arzt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1959, zuletzt bestätigt am 12.08.2025 (3 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1959)

Haftung der Ärzte bei überwiegender Wahrscheinlichkeit der Verletzung des Kindes infolge von Kunstfehlern bei der Geburt (Fortgang des Rechtsstreites 1 Ob 592/51).

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0026598 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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