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Haftet der Arzt auch, wenn ich schon vorher krank war?

günstig für Patient betrifft Patienten, Ärzte, Krankenanstalten, Versicherer
Ja. Wirkt sich neben dem Behandlungsfehler eine Krankheitsanlage oder eine schon vorher bestehende Anfälligkeit aus, hat das grundsätzlich der Schädiger zu tragen. Die Schutznormen für Leben und Gesundheit sind weit, deshalb soll das vom Patienten selbst zu tragende Risiko möglichst klein bleiben.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 12.10.2021 (3 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1993)

Keine alternative Konkurrenz zwischen einem dem Arzt zurechenbaren Behandlungsfehler und einer Auswirkung einer Krankheitslage des Patienten oder einer vor der ärztlichen Behandlung, bei der ein Kunstfehler unterlief, vorhanden gewesenen schadensgeneigten Konstitutionsschwäche.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022562 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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