Muss ich mir Fehler meiner Helfer als Mitschuld anrechnen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 27.08.2024 (16 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1985)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Abgesehen von besonderen Vereinbarungen ist dem beklagten Rechtsanwalt gegenüber das Verschulden eines vom Mandanten zusätzlich beauftragten Rechtsanwalts nicht als Mitverschulden des Mandanten in Anschlag zu bringen.OGH 4 Ob 231/23h, 27.08.2024
- Eine schadenersatzrechtliche Zurechnung eines Mitarbeiters kommt nur in Betracht, wenn der Mitarbeiter Pflichten oder Obliegenheiten verletzt hat, die aufgrund ausdrücklicher oder stillschweigender Vereinbarung oder nach der Verkehrsübung seinen Arbeitgeber trafen oder von diesem nachträglich übernommen wurden. § 1304 ABGB ist jedoch nicht anwendbar, wenn der Mitarbeiter im ausschließlichen Interesse seines Dienstgebers tätig wird und seine Tätigkeit nicht den Zweck hat, den Vertragspartner zu entlasten.OGH 6 Ob 84/16w, 30.01.2017
- Bei Schädigung der Gesellschaft durch ihren eigenen Geschäftsführer muss sich die Gesellschaft das Verschulden des Geschäftsführers gegenüber Dritten nicht zurechnen lassen, wenn diese Dritten gerade ihre Sorgfalts- und Überwachungspflichten hinsichtlich des Geschäftsführers verletzt haben.OGH 6 Ob 183/13z, 20.02.2014
- Der Geschädigte muss sich das Verhalten des Herstellungsgehilfe nicht zurechnen lassen, er muss nur vertreten, den Herstellungsgehilfen nicht ordnungsgemäß ausgewählt zu haben.OGH 6 Ob 217/10w, 13.10.2011
- Auch in Fällen der Schadenstragung nach § 1168a ABGB kann ein Mitverschulden des Werkbestellers bzw ein solches seiner Gehilfen nach den Grundsätzen des § 1304 ABGB zur Teilung des Schadens führen. Die Werkbestellerin muss sich damit auch den durch die Fehlplanung ihres Gehilfen veranlassten Schaden als Mitverschulden anrechnen lassen.OGH 6 Ob 107/00d, 28.06.2000
Alle 9 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Dem Werkunternehmer wurde vom Architekten des geschädigten Bauherrn der Auftrag erteilt, das Dach zu entfernen, obwohl mit Regen zu rechnen war.OGH 2 Ob 221/97g, 09.10.1997
- Hat daher ein Bauherr einen Architekten beauftragt, die Planung, Ausschreibung, Koordination und örtliche Bauaufsicht eines Projektes durchzuführen, so obliegt es ihm auch im Interesse der bauausführenden Unternehmer, brauchbare und zuverlässige Pläne zur Verfügung zu stellen, alle Anordnung zur reibungslosen Abwicklung des Vertrages zu treffen und die Arbeiten entsprechend zu koordinieren. Fehler in diesen Bereichen hat der Bauherr zu vertreten.OGH 2 Ob 221/97g, 09.10.1997
- Gleiches muss auch gelten, wenn das mitwirkende Verschulden vom gesetzlichen Vertreter des Geschädigten ausgeht.OGH 1 Ob 30/92, 14.07.1992
- Hier: Dem Werkunternehmer wurden vom Architekten des geschädigten Werkbestellers nicht die erforderlichen Planungsunterlagen zur Verfügung gestellt.OGH 8 Ob 630/84, 21.03.1985
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0026766 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 16.
- OGH 4 Ob 231/23h, 27.08.2024, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Dann wird Ihnen ein Fehler Ihrer Helfer, denen Sie Ihre Sachen bewusst anvertraut haben, nicht wie eigenes Verschulden angerechnet, solange die strengen Voraussetzungen dafür fehlen. Nötig wäre, dass Sie sich einer untüchtigen oder wissentlich gefährlichen Person bedient haben. Bei einer vertraglichen Beziehung haften dagegen beide Seiten für ihre Gehilfen.
Ihr Vertragspartner haftet für Fehler jener Personen, die er zur Erfüllung seiner Pflichten einsetzt. Entscheidend ist, ob die Hilfskraft gerade seine Interessen verfolgt hat und damit in seinen Risikobereich einbezogen war. Ist das nicht der Fall, muss er für deren Verhalten nicht einstehen.