Muss ich mir Fehler des Frachtführers als eigenes Verschulden anrechnen lassen?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 18.02.2025 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1991)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Die Anlagenbetreiberin hat zwei Personen beauftragt, die durch eine Überprüfung der Anlage den Eintritt von Umweltschäden und damit eine Belastung der Betreiberin mit Sanierungsverpflichtungen verhindern sollten. Mit keiner der beiden Beauftragungen waren Pflichten oder Obliegenheiten der Versicherungsnehmerin verbunden, die die jeweils andere Seite entlasten sollten. Keine der beiden Personen ist als Bewahrungsgehilfe anzusehen. Bei Kausalität der jeweiligen Unterlassungen haften die Beklagten daher solidarisch, ohne dass wechselweise ein Mitverschulden anzurechnen wäre.OGH 1 Ob 214/22k, 20.09.2023
- Die inzwischen gefestigte jüngere Rechtsprechung folgt für das Ausmaß der Zurechnung der Gleichbehandlungsthese. Sie tritt für eine spiegelbildliche Zurechnung von Gehilfen sowohl auf Seiten des Schädigers als auch auf Seiten des Geschädigten ein: Bei einer vertraglichen Beziehung haften also Schädiger und Geschädigter für ihre Gehilfen unter den Voraussetzungen des § 1313a ABGB, ohne Sonderrechtsbeziehung nur nach jenen des § 1315 ABGB.OGH 4 Ob 38/23a, 25.04.2023
- Siehe RS0124431.OGH 4 Ob 204/08s, 20.01.2009
- Im Fall einer deliktischen Schädigung kann dem Geschädigten, den kein eigenes Verschulden trifft, das für den Schadenseintritt mitwirkende Verschulden von Hilfspersonen, denen der Geschädigte seine Güter bewusst überantwortet hat („Bewahrungsgehilfen"), jedenfalls dann nicht wie eigenes Verschulden angerechnet werden, wenn die Voraussetzungen des § 1315 ABGB nicht vorliegen.OGH 4 Ob 204/08s, 20.01.2009
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0026815 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 7.
- OGH 6 Ob 187/24d, 18.02.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 70/23i, 19.10.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 214/22k, 20.09.2023, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Dann wird Ihnen ein Fehler Ihrer Helfer, denen Sie Ihre Sachen bewusst anvertraut haben, nicht wie eigenes Verschulden angerechnet, solange die strengen Voraussetzungen dafür fehlen. Nötig wäre, dass Sie sich einer untüchtigen oder wissentlich gefährlichen Person bedient haben. Bei einer vertraglichen Beziehung haften dagegen beide Seiten für ihre Gehilfen.
Der Frachtführer, der den Schaden verursacht hat, muss im Verfahren zur Aufklärung beitragen. Verletzt er diese Obliegenheit, kann das für das Gericht Anlass sein, bestimmte Behauptungen des Geschädigten für wahr zu halten, obwohl dieser das grobe Verschulden beweisen müsste.