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Muss ich mir Fehler des Frachtführers als eigenes Verschulden anrechnen lassen?

günstig für Schädiger betrifft Unternehmer, Versender, Frachtführer, Geschädigte
Wer seine Sachen bewusst jemandem anvertraut, muss sich dessen Fehler beim Schaden zurechnen lassen. Übergeben Sie Ware einem Frachtführer, wirkt sich dessen Mitverschulden auf Ihren Ersatzanspruch gegen den Schädiger aus.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 18.02.2025 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1991)

Im Rahmen des § 1304 ABGB sind alle jene Personen als "Bewahrungsgehilfen" zurechenbar, die im Schädigungszeitpunkt mit Willen des Geschädigten zumindest partiell die Gewahrsame über dessen Rechtsgut ausgeübt haben oder deren sich der Geschädigte zur Wahrnehmung seiner vertraglichen Gläubigerobliegenheiten bedient hat. Entsprechend diesem Gedanken hat derjenige, der eine Ware einem Frachtführer übergeben hat dem schädigenden Dritten gegenüber für ein Mitverschulden des Frachtführers einzustehen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0026815 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 7.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Geschädigter Fehler eigener Helfer beim Schadenersatz

Dann wird Ihnen ein Fehler Ihrer Helfer, denen Sie Ihre Sachen bewusst anvertraut haben, nicht wie eigenes Verschulden angerechnet, solange die strengen Voraussetzungen dafür fehlen. Nötig wäre, dass Sie sich einer untüchtigen oder wissentlich gefährlichen Person bedient haben. Bei einer vertraglichen Beziehung haften dagegen beide Seiten für ihre Gehilfen.

günstig für Geschädigter Aufklärungspflicht des Frachtführers im Prozess

Der Frachtführer, der den Schaden verursacht hat, muss im Verfahren zur Aufklärung beitragen. Verletzt er diese Obliegenheit, kann das für das Gericht Anlass sein, bestimmte Behauptungen des Geschädigten für wahr zu halten, obwohl dieser das grobe Verschulden beweisen müsste.

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Mitverschulden durch eigene Gehilfen
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