Darf ich mit der Reparatur warten, bis die Versicherung zustimmt?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 28.09.2021 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1973)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Ist aber die Reparaturwürdigkeit des beschädigten Fahrzeugs für den Geschädigten nicht ohne weiteres erkennbar, der Schaden somit an der Grenze zum Totalschaden, ist ihm ein längerer Zeitraum zuzubilligen, um ihm die zweckmäßige Feststellung der Schadenshöhe und die Beurteilung der Frage der Reparaturwürdigkeit seines Fahrzeugs zu ermöglichen.OGH 2 Ob 177/20y, 28.09.2021
- Wenn die Reparaturwürdigkeit des beschädigten Fahrzeuges nicht ernstlich in Zweifel gezogen werden kann.OGH 2 Ob 139/76, 11.06.1976
- Ein solches Zuwarten wird aber dann nicht als Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht anzusehen sein, wenn die Feststellung der Schadenshöhe durch einen Sachverständigen notwendig ist und es sich lediglich um einige Tage handelt.OGH 2 Ob 291/74, 16.01.1975
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0026970 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 7.
- OGH 2 Ob 177/20y, 28.09.2021
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja, in gewissem Umfang. Sie dürfen zuwarten, bis der Sachverständige der gegnerischen Haftpflichtversicherung Ihr Fahrzeug besichtigt hat, damit die Schadenshöhe und die Reparaturwürdigkeit geklärt werden können. Liegt der Schaden nahe an einem Totalschaden und ist das für Sie nicht ohne Weiteres erkennbar, steht Ihnen dafür ein längerer Zeitraum zu.
Nein. Sie tun genug, wenn Sie die Reparatur unverzüglich einem befugten Betrieb übertragen und mehrmals auf Beschleunigung drängen. Sie müssen sich nicht in den Betrieb der Werkstatt einmischen oder selbst Ersatzteile beschaffen. Sie müssen den Schaden auch nicht selbst beheben, nur weil das billiger käme.