Muss ich selbst klären lassen, ob sich die Reparatur lohnt?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 24.05.2022 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1978)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0026864 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 3.
- OGH 4 Ob 82/22w, 24.05.2022
- OGH 2 Ob 177/20y, 28.09.2021
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Sie sind grundsätzlich nicht verpflichtet, eigenes Geld für die Behebung des Schadens einzusetzen. Der Schädiger muss Ihnen dafür einen angemessenen Vorschuss zur Verfügung stellen. Sie müssen ihn dazu aber auffordern.
Für die Höhe des Schadens ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Beschädigung maßgebend. Wird der Schaden mit der Zeit größer, müssen Sie das zur Wiederherstellung Nötige veranlassen und sie allenfalls selbst besorgen. Die Kosten müssen Sie aber nicht vorstrecken: Sie können einen Vorschuss verlangen oder später die Kosten samt Zinsverlust einfordern.