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Muss ich selbst klären lassen, ob sich die Reparatur lohnt?

günstig für Schädiger betrifft Geschädigte, Autofahrer, Versicherer, Schädiger
Ja. Haben Sie das Geld für die Behebung oder können Sie es leicht beschaffen, dürfen Sie nicht untätig bleiben, wenn der Schädiger oder sein Versicherer offenbar grundlos zögert. Sie müssen dann selbst ohne Verzug klären lassen, ob sich eine Reparatur lohnt, und danach handeln.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 24.05.2022 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1978)

Stehen die zur Schadensbehebung erforderlichen Mittel zur Verfügung oder können diese leicht beschafft werden, ist es als Verletzung der Schadenminderungspflicht anzusehen, wenn der Geschädigte bei offenbar grundlosem Zögern des Schädigers oder dessen Versicherers sich nicht ohne Verzug selbst um die Klärung der Frage der Reparaturwürdigkeit bemüht und dann die entsprechenden Dispositionen trifft.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0026864 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 3.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Geschädigter Vorschuss für die Schadensbehebung

Sie sind grundsätzlich nicht verpflichtet, eigenes Geld für die Behebung des Schadens einzusetzen. Der Schädiger muss Ihnen dafür einen angemessenen Vorschuss zur Verfügung stellen. Sie müssen ihn dazu aber auffordern.

günstig für Geschädigter Zeitpunkt und Kosten der Wiederherstellung

Für die Höhe des Schadens ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Beschädigung maßgebend. Wird der Schaden mit der Zeit größer, müssen Sie das zur Wiederherstellung Nötige veranlassen und sie allenfalls selbst besorgen. Die Kosten müssen Sie aber nicht vorstrecken: Sie können einen Vorschuss verlangen oder später die Kosten samt Zinsverlust einfordern.

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