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Genügt es, wenn ich die Reparatur erst vorhabe?

günstig für Geschädigter betrifft Geschädigte, Autofahrer, Versicherungen, Schädiger
Ja. Sie müssen die Reparatur nicht schon durchgeführt haben, um die Kosten ersetzt zu bekommen. Es genügt, dass Sie die Absicht haben zu reparieren.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 09.09.2025 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2008)

Die Ersatzfähigkeit der Reparaturkosten setzt die bereits durchgeführte Reparatur nicht voraus, vielmehr genügt die Reparaturabsicht.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0124491 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 6.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Reparaturkosten und Wertverbesserung

Nur wenn die Sache durch die Reparatur nicht besser wird als vorher. Werden dabei Teile erneuert, die ohnehin bald hätten getauscht werden müssen, besteht Ihr Schaden nur in der Differenz der Verkehrswerte mit und ohne Schadensereignis. Den Vorteil aus der Verbesserung müssen Sie sich also anrechnen lassen.

günstig für Schädiger Nachweis der Reparatur beim Autoschaden

Wollen Sie mehr Geld als den bloßen Wertunterschied Ihres Autos vor und nach dem Unfall, müssen Sie die Voraussetzungen dafür behaupten und beweisen. Dazu gehört auch der Nachweis, dass die Reparatur tatsächlich durchgeführt wird. Ohne diesen Nachweis bekommen Sie nur den Wertunterschied ersetzt.

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