Genügt es, wenn ich die Reparatur erst vorhabe?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 09.09.2025 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2008)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0124491 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 6.
- OGH 1 Ob 90/25d, 09.09.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 Ob 19/25i, 27.02.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 4/22g, 17.02.2022, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nur wenn die Sache durch die Reparatur nicht besser wird als vorher. Werden dabei Teile erneuert, die ohnehin bald hätten getauscht werden müssen, besteht Ihr Schaden nur in der Differenz der Verkehrswerte mit und ohne Schadensereignis. Den Vorteil aus der Verbesserung müssen Sie sich also anrechnen lassen.
Wollen Sie mehr Geld als den bloßen Wertunterschied Ihres Autos vor und nach dem Unfall, müssen Sie die Voraussetzungen dafür behaupten und beweisen. Dazu gehört auch der Nachweis, dass die Reparatur tatsächlich durchgeführt wird. Ohne diesen Nachweis bekommen Sie nur den Wertunterschied ersetzt.