Zählt es gegen mich, wenn Mitfahren verboten, aber üblich war?
günstig für Mitfahrer betrifft Mitfahrer, Lenker, Halter, Landwirte
Wie schwer Ihr Mitverschulden wiegt, hängt davon ab, wie ernst das Verbot tatsächlich genommen wurde. Wurde es ohnehin von niemandem beachtet, kann Ihr Mitverschulden ganz entfallen. War es dagegen streng eingeschärft und wurde es eingehalten, kann Ihr Verstoß so schwer wiegen, dass das Verschulden des Fahrers dahinter zurücktritt.
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Ständige Rechtsprechung seit 1958, zuletzt bestätigt am 27.09.2022 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1958)
Für den Grad des Mitverschuldens des Beschädigten wird insbesondere von wesentlicher Bedeutung sein, ob das Verbot jemand mitfahren zu lassen im allgemeinen streng oder lax gehandhabt wurde. Wenn das Verbot tatsächlich überhaupt nicht beachtet wurde, so könnte dies unter Umständen auch zur Ablehnung irgendeines Mitverschuldens des Beschädigten führen. Anderseits könnte das wiederholte Übertreten eines strikt erteilten, den in Betracht kommenden Personen genauestens eingeschärften und regelmäßig streng eingehaltenen Verbotes wieder unter Umständen einen so hohen Grad des Mitverschuldens des Geschädigten begründen, daß das Verschulden des Fahrers und damit die Haftung des Halters für dieses Verschulden ganz in den Hintergrund treten könnte.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Im ländlichen Raum übliche Verwendung eines Heckmulde zum Transport von Personen.OGH 2 Ob 158/22g, 27.09.2022
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0027223 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 2 Ob 158/22g, 27.09.2022, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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