Trifft mich Mitschuld, wenn ich unerlaubt mitgefahren bin?
günstig für Lenker betrifft Mitfahrer, Lenker, Halter, Versicherer
Ja, wenn Sie erkennen konnten oder mussten, dass die Mitfahrt gegen die Vorschriften verstößt. Die Regeln über die Beförderung von Personen schützen nicht nur andere, sondern auch Sie selbst. Sie können sich aber entlasten, wenn Sie beweisen, dass der Schaden auch ohne den Verstoß gleich eingetreten wäre.
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Ständige Rechtsprechung seit 1969, zuletzt bestätigt am 27.01.2022 (17 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1969)
Der Zweck der Schutznorm der §§ 28, 106 KFG 1967 besteht nicht nur darin, eine Beeinträchtigung des Lenkers zu vermeiden, sondern auch darin, die beförderte Person selbst nicht zu gefährden. Wenn diese daher die Verletzung der Vorschrift erkennt oder erkennen kann, trifft auch sie ein Verschulden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Beförderung des mj Zweitklägers stehend auf einem Traktor, der nur für den Lenker zugelassen war.OGH 2 Ob 67/15i, 25.02.2016
- Der Schutzzweck dieser Vorschriften erstreckt sich auch auf beim durch das verpönte Fehlverhalten ausgelösten Unfall verletzte Dritte.OGH 7 Ob 113/04z, 16.06.2004
- § 106 Abs 1 und 3 KFG sind jedoch auch Schutzgesetze iSd § 1311 ABGB, die sich zwar primär an die Fahrzeuglenker, darüber hinaus aber auch an die mitbeförderten bzw mitzubefördernden Personen richten (MGA KFG5 E 1 und 16 zu § 106); der Schutzzweck liegt auch darin, eine Gefährdung der beförderten Personen zu vermeiden.OGH 7 Ob 196/99w, 14.07.1999
- Die Beförderung von Personen auf dem Dach, auf der Motorhaube oder auf dem Kofferraum ist damit verboten.OGH 7 Ob 196/99w, 14.07.1999
- Vorschriftsmäßig verhalten hätte sich der mitbeförderte Fahrgast nur dann, wenn er mit dem Personenkraftwagen nicht mitgefahren wäre (hier: 1/4 Mitverschulden).OGH 2 Ob 96/89, 19.12.1989
Alle 12 Ergänzungen anzeigen
- Es sei denn, der Fahrgast beweist, daß der Schaden in gleicher Weise auch ohne Übertretung der Schutznorm eingetreten wäre.OGH 8 Ob 47/86, 04.12.1986
- Gilt auch für § 26 Abs 4 KFG.OGH 8 Ob 216/83, 15.12.1983
- Hier: Kein Mitverschulden des vorschriftmäßig sich verhaltenden Fahrgastes.OGH 7 Ob 42/82, 17.02.1983
- Sechs Personen in Personenkraftwagen der nur für vier Personen zugelassen war.OGH 8 Ob 77/82, 27.05.1982
- Sturz des Beifahrers durch die geöffnete Wagentür bei Rückwärtsfahrt nach abrupter Bremsung - 2 : 1 zugunsten des Beifahrers.OGH 8 Ob 122/79, 07.06.1979
- Aufhebung des Berufungsurteils zur Prüfung der für die Verschuldensteilung als wesentlich erachteten Frage, ob außer der zu kurzen Sitzbank und dem Fehlen einer Haltevorrichtung am Moped auch keine Fußrasten für Beifahrer vorhanden waren.OGH 8 Ob 119/77, 07.09.1977
- Verschuldensteilung 1 : 2 zu Lasten des Mopedlenkers, dem Nichteinhalten der Rechtsfahrregel bei schlechter Sicht und Mitnehmen des Klägers auf dem Moped zur Last fällt.OGH 2 Ob 101/73, 13.09.1973
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0026785 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 17.
- OGH 2 Ob 130/21p, 27.01.2022, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
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