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Trifft mich Mitschuld, wenn ich unerlaubt mitgefahren bin?

günstig für Lenker betrifft Mitfahrer, Lenker, Halter, Versicherer
Ja, wenn Sie erkennen konnten oder mussten, dass die Mitfahrt gegen die Vorschriften verstößt. Die Regeln über die Beförderung von Personen schützen nicht nur andere, sondern auch Sie selbst. Sie können sich aber entlasten, wenn Sie beweisen, dass der Schaden auch ohne den Verstoß gleich eingetreten wäre.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1969, zuletzt bestätigt am 27.01.2022 (17 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1969)

Der Zweck der Schutznorm der §§ 28, 106 KFG 1967 besteht nicht nur darin, eine Beeinträchtigung des Lenkers zu vermeiden, sondern auch darin, die beförderte Person selbst nicht zu gefährden. Wenn diese daher die Verletzung der Vorschrift erkennt oder erkennen kann, trifft auch sie ein Verschulden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 12 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0026785 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 17.

Im Gesetz

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