Trifft mich Mitschuld, wenn ich eine Vorschrift übertreten habe?
betrifft Geschädigte, Schädiger, Unfallbeteiligte
Auch wer selbst eine Schutzvorschrift verletzt, kann sich ein Mitverschulden anrechnen lassen müssen. Entscheidend ist aber, ob die verletzte Vorschrift gerade einen Schaden wie den eingetretenen verhindern wollte.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2018, zuletzt bestätigt am 23.04.2024 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2018)
Das Mitverschulden kann auch aus der Verletzung eines Schutzgesetzes resultieren. In diesem Fall ist danach zu fragen, ob die übertretene Norm ein Schadensereignis wie das eingetretene verhindern wollte, ob also ein „Mitverschuldenszusammenhang“ besteht (so bereits 2 Ob 19/12a und 1 Ob 154/12x).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Mitverschuldenszusammenhang verneint.OGH 2 Ob 90/23h, 16.05.2023
- Hier: § 76a Abs 6 StVO und versenkbare Poller („Pilomaten“).OGH 2 Ob 175/20d, 28.01.2021
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132048 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 12.
- OGH 2 Ob 37/24s, 23.04.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 7 Ob 193/23t, 24.01.2024, Fall aus Tirol
- OGH 2 Ob 90/23h, 16.05.2023, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 30/20f, 28.01.2021, Fall aus Tirol
- OGH 2 Ob 175/20d, 28.01.2021, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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