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Habe ich Mitschuld, wenn Autos wegen mir leicht bremsen müssen?

günstig für Fußgänger betrifft Fußgänger, Autofahrer, Unfallbeteiligte
Nein. Einem Autofahrer ist eine geringfügige Verringerung der Geschwindigkeit zuzumuten. Wenn Sie als Fußgänger die Fahrbahn überqueren und deshalb nur leicht abgebremst werden muss, trifft Sie deswegen keine Mitschuld.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 25.03.2021 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1975)

Der Grundsatz, dass eine geringfügige Ermäßigung der Geschwindigkeit dem vorrangberechtigten Kraftfahrer zuzumuten ist, ohne dass deshalb ein Verstoß gegen § 19 Abs 7 StVO 1960 vorläge ist entsprechend auch auf das Verhalten eines die Fahrbahn überquerenden Fußgängers anzuwenden (kein Mitverschulden).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0027377 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 8.

Im Gesetz

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