Darf ich darauf vertrauen, dass ein wartender Fußgänger stehen bleibt?
günstig für Fußgänger betrifft Autofahrer, Fußgänger, Unfallbeteiligte, Versicherer
Nein, darauf können Sie sich nicht verlassen. Bleibt ein Fußgänger in der Straßenmitte kurz stehen und blickt zu Ihnen, dürfen Sie deshalb nicht aufhören zu bremsen. Sein irreführendes Verhalten wird Ihnen zwar nicht als Verschulden angelastet, Sie haben aber auch nicht jede gebotene Sorgfalt angewendet.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 27.04.2017 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1971)
Das Verhalten eines Fußgängers, der eine nur 6,70 Meter breite Straße trotz des sich von beiden Richtungen mit beträchtlicher Geschwindigkeit abwickelnden Verkehrs überqueren will, ist mit den Bestimmungen des § 76 Abs 4 lit b und Abs 5 StVO nicht vereinbar. Dem Kraftfahrer, der dies auf ausreichende Entfernung bemerkt und sich dadurch veranlaßt sieht, seine Geschwindigkeit von achtzig km/h auf sechzig km/h herabzusetzen, dann aber - weil der Fußgänger in Straßenmitte mit Blickrichtung zu ihm kurz verhält - zu bremsen aufhört und den dann doch weitergehenden Fußgänger niederstößt, ist dies zwar im Hinblick auf das zur Irreführung geeignete Verhalten des Fußgängers nicht gerade als Verschulden anzulasten. Der Kraftfahrer kann aber doch auch nicht unter Berufung auf den Vertrauensgrundsatz des § 3 StVO für sich in Anspruch nehmen, jede nach den Umständen gebotene Sorgfalt (§ 9 Abs 2 EKHG) angewendet zu haben.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Es wurde nicht festgestellt, dass der Kraftführer, der grundsätzlich verpflichtet war, die gesamte Fahrbahn und die daran anschließenden Verkehrsflächen zu beobachten, den Fußgänger vor dem Betreten seines Fahrstreifens nicht wahrnehmen konnte.OGH 2 Ob 73/12t, 07.08.2012
- Schadensteilung 3 : 1 zu Lasten des Fußgängers.OGH 2 Ob 132/83, 31.05.1983
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0027465 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 2 Ob 15/17w, 27.04.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1304
- Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) Art. 3
- StVO 1960 § 76
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