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Verletze ich den Vorrang, wenn der andere nur leicht bremst?

günstig für Einbiegender betrifft Autofahrer, Unfallbeteiligte, Radfahrer, Versicherungen
Nicht jedes Einfahren in eine Kreuzung verletzt den Vorrang des anderen. Muss der Vorrangberechtigte nur geringfügig langsamer werden, liegt keine Vorrangverletzung vor. Erst eine stärkere Behinderung ist ein Verstoß.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1969, zuletzt bestätigt am 18.12.2025 (41 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1969)

Eine Verletzung des § 19 Abs 7 StVO liegt nicht vor, wenn dem Vorrangberechtigten nur eine geringfügige Ermäßigung seiner Geschwindigkeit zugemutet wird.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 10 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0074524 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 41.

Im Gesetz

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