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Haftet der Autofahrer, wenn ich unachtsam auf die Straße gehe?

günstig für Autofahrer betrifft Autofahrer, Fußgänger, Straßenbahnfahrer, Geschädigte
Nicht immer. Verhält sich ein Fußgänger verkehrswidrig, ist das für den Lenker dann unabwendbar, wenn er damit nicht rechnen musste und den Unfall auch als besonders umsichtiger Fahrer nicht verhindern konnte. Deuten Anzeichen darauf hin, dass jemand die Fahrbahn überqueren könnte, muss er langsamer fahren oder warnen; das gilt auch für Straßenbahnfahrer.

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Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 24.04.2020 (11 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1978)

Ein verkehrswidriges Verhalten von Fußgängern stellt für den Lenker eines Kraftfahrzeuges dann ein unabwendbares Ereignis dar, wenn er nach den konkreten Umständen damit nicht zu rechnen brauchte und er den Unfall auch bei Anwendung der Vorsicht und Aufmerksamkeit eines besonders umsichtigen und sachkundigen Kraftfahrers nicht verhindern konnte.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0058217 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 11.

Im Gesetz

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