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Wer haftet, wenn Radfahrer und Fußgänger am Radweg zusammenstoßen?

günstig für Radfahrer betrifft Fußgänger, Radfahrer, Autofahrer, Geschädigte
Die Regeln über das Überqueren der Fahrbahn sollen Zusammenstöße zwischen Fußgängern und anderen Verkehrsteilnehmern verhindern. Der Oberste Gerichtshof wendet sie sinngemäß auch auf Geh- und Radwege an. Wer einen solchen Weg zum Überqueren betritt, muss daher ebenso auf herannahende Fahrräder achten.

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Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 27.06.2022 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1982)

§ 76 Abs 1 StVO ist Schutznorm mit dem Zweck, Zusammenstöße zwischen Fußgängern und anderen Straßenbenützern zu vermeiden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0027740 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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