Wer haftet, wenn Radfahrer und Fußgänger am Radweg zusammenstoßen?
günstig für Radfahrer betrifft Fußgänger, Radfahrer, Autofahrer, Geschädigte
Die Regeln über das Überqueren der Fahrbahn sollen Zusammenstöße zwischen Fußgängern und anderen Verkehrsteilnehmern verhindern. Der Oberste Gerichtshof wendet sie sinngemäß auch auf Geh- und Radwege an. Wer einen solchen Weg zum Überqueren betritt, muss daher ebenso auf herannahende Fahrräder achten.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 27.06.2022 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1982)
§ 76 Abs 1 StVO ist Schutznorm mit dem Zweck, Zusammenstöße zwischen Fußgängern und anderen Straßenbenützern zu vermeiden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Vgl RS0134032OGH 2 Ob 64/22h, 27.06.2022
- Dieser Schutzzweck trifft in gleicher Weise im Verhältnis zwischen auf einem Geh- und Radweg herannahenden Fahrrädern einerseits und Fußgängern andererseits zu, die diesen zum Überqueren betreten. Es ist daher von einer planwidrigen, im Wege der Analogie zu schließenden Unvollständigkeit des § 76 Abs 4 und 5 StVO auszugehen und der Anwendungsbereich auch auf Geh- und Radwege auszudehnen.OGH 2 Ob 64/22h, 27.06.2022
- Auch § 76 Abs 4 lit a StVO ist eine Schutznorm mit dem Zweck der Vermeidung von Zusammenstößen von Fußgängern mit herannahenden Fahrzeugen.OGH 2 Ob 211/06b, 12.04.2007
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0027740 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 2 Ob 64/22h, 27.06.2022, Fall aus Vorarlberg
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Schadenersatz · Fahrbahn vorrangig für Fahrzeuge
Schadenersatz · Sorgfaltspflicht des Fußgängers
Schadenersatz · Haftung für Hindernisse auf Wegen
Schadenersatz · Vorrang beim Verlassen des Radwegs
Schadenersatz · Schutzzweck des Rechtsfahrgebots