Schützt mich als Fußgänger das Rechtsfahrgebot der Autos?
günstig für Fußgänger betrifft Fußgänger, Autofahrer, Unfallbeteiligte
Ja. Das Gebot, rechts zu fahren, soll auch bewirken, dass Sie sich von links her gefahrlos der Fahrbahnmitte nähern können, um die Straße zu überqueren. Gefahren durch Verkehrsteilnehmer, die von rechts in den fließenden Verkehr eindringen, deckt es dagegen nicht ab.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 05.08.2021 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1972)
Der Schutzzweck der Norm des § 7 Abs 1 StVO besteht auch darin, dass sich ein Fußgänger von links her ungefährdet der Fahrbahnmitte nähern kann, um die Fahrbahn zu überqueren.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Mit dieser Bestimmung soll aber nicht auch Gefahren vorgebeugt werden, die von von rechts in den bevorrangten Fließverkehr eindringenden Verkehrsteilnehmern ausgehen.OGH 2 Ob 2404/96k, 28.11.1996
- Hier: Wagen von links aus Parklücke.OGH 2 Ob 95/78, 08.06.1978
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0027636 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 9.
- OGH 2 Ob 99/21d, 05.08.2021, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1311
- Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) § 7
- StVO 1960 § 76
Verwandte Fragen
Schadenersatz · Schutzbereich des Rechtsfahrgebots
Schadenersatz · Sorgfaltspflicht des Fußgängers
Schadenersatz · Rechtsfahrgebot auf der eigenen Fahrbahnhälfte
Schadenersatz · Schutzzweck des Überholverbots am Schutzweg
Schadenersatz · Rechtsfahrgebot auf der Fahrbahn