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Wer haftet, wenn ich auf dem Radweg gegen ein Hindernis stürze?

günstig für Geschädigter betrifft Radfahrer, Fußgänger, Wegehalter, Grundeigentümer
Bei einer baulichen Anlage im Bereich eines Weges kommen die Haftung für Bauwerke und die Haftung des Wegehalters nebeneinander in Betracht. Nicht entscheidend ist, ob die Anlage die Benützung des Weges erleichtert oder behindert. Es kommt darauf an, ob die Anlage nach ihrer Zweckbestimmung den Verkehr verhindern soll; eine Viehsperre, die den Radverkehr gerade ermöglicht, tut das nicht.

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Rechtsprechung seit 2017, zuletzt bestätigt am 28.01.2021 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2017)

Für die Heranziehung des § 1319 ABGB (im Sinne einer Anspruchskonkurrenz mit § 1319a ABGB) kommt es nicht darauf an, ob die bauliche Anlage im Bereich eines Weges der besseren Benützbarkeit der Verkehrsfläche dient oder ein Hindernis für die Wegbenützung darstellt. Vielmehr ist im gegebenen Zusammenhang entscheidend, ob die bauliche Anlage nach seiner Zweckbestimmung den Verkehr verhindern soll.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131782 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Sittenwidriges Unterlassen

In der Regel nicht. Zwar kann auch ein Unterlassen sittenwidrig sein, doch ist es allein noch nicht sittenwidrig, den Eintritt eines Schadens am Eigentum eines anderen nicht zu verhindern. Etwas anderes gilt nur, wenn Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte ein Tätigwerden verlangen; dass der Schaden billigend in Kauf genommen wurde, genügt für sich nicht.

günstig für Schädiger Verletzte Schutzvorschrift und Verschulden

Auch wer eine Vorschrift verletzt hat, die Schäden verhindern soll, haftet dafür nicht ohne weiteres. Es muss ihn zusätzlich ein Verschulden treffen.

Verwandte Fragen

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