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Muss ich bezahlt werden, wenn kein Lohn vereinbart wurde?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Auftragnehmer
Ja. Dass Dienstleistungen unentgeltlich sein sollen, wird nicht vermutet - das muss erwiesenermaßen vereinbart worden sein. Fehlt eine solche Vereinbarung, steht Ihnen ein Entgelt zu.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1958, zuletzt bestätigt am 23.10.2020 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1958)

Unentgeltlichkeit von Dienstleistungen wird nicht vermutet, sondern muß erwiesenermaßen vereinbart sein.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021352 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 10.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Kein Entgelt ohne Arbeitsleistung

Nein. Für Zeiten, in denen Sie die Arbeit unterlassen, ohne dass ein Gesetz oder ein Kollektivvertrag die Fortzahlung vorsieht, haben Sie keinen Anspruch auf Entgelt.

günstig für Arbeitgeber Unentgeltliche Arbeit aus Gefälligkeit

Es gilt als stillschweigend vereinbart, dass eine Leistung endgültig unentgeltlich bleibt, wenn die Arbeiten aus Entgegenkommen oder bloßer Gefälligkeit erbracht wurden. Ob das der Fall war, richtet sich nach dem Willen der Beteiligten oder ersatzweise nach den gesamten Umständen und dem, was im redlichen Verkehr üblich ist.

Verwandte Fragen

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