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Ist meine Umsatzbeteiligung dasselbe wie eine Provision?

betrifft Angestellte, Verkäufer, Arbeitgeber
Nein, sie steht zwischen Provision und Gewinnbeteiligung. Ihre Höhe hängt nicht nur von Ihrer eigenen Leistung ab, sondern auch von der Arbeit der übrigen Mitarbeiter.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 27.04.2016 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1992)

Die Umsatzbeteiligung (auch Umsatzprovision oder Umsatztantieme) steht zwischen Provision und Gewinnbeteiligung. Ihre Höhe ist nicht allein von der Leistung des Provisionsberechtigten, sondern auch der übrigen Mitarbeiter abhängig.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0028048 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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