Bekomme ich Provision noch, wenn das Arbeitsverhältnis endet?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 16.12.2024 (6 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1986)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Im Zweifel steht dem Angestellten Provision für alle Geschäfte zu, die durch seine Tätigkeit während der Dauer des Arbeitsverhältnisses zwischen der Kundschaft und dem Arbeitgeber zustande gekommen sind. Die Vereinbarung, dass der Provisionsanspruch erst mit der Zahlung des Kunden entsteht, ist keine von diesem Grundsatz abweichende Vereinbarung, weil sie nur den Zeitpunkt des Entstehens des Provisionsanspruchs betrifft, der durchaus auch erst nach Ende des Vertragsverhältnisses liegen kann.OGH 9 ObA 287/01y, 20.02.2002
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0027962 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 9 ObA 76/23a, 16.12.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Endet Ihr Arbeitsverhältnis, während Sie krank sind, zahlt der Arbeitgeber das Entgelt weiter. Neue Ansprüche entstehen in dieser Zeit aber nicht mehr: Was erst entstanden wäre, wenn das Arbeitsverhältnis länger gedauert hätte, bleibt unberücksichtigt.
Ja. Die gesetzlichen Regeln darüber, wann eine Provision entsteht und wann sie fällig wird, sind größtenteils nicht zwingend. Ihr Dienstvertrag darf davon abweichen oder solche Ansprüche einschränken.