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Was gilt, wenn ich nach meiner Kündigung länger bleibe?

betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Angestellte
Vereinbaren Sie nach Ihrer eigenen Kündigung mit dem Arbeitgeber, dass Sie so lange bleiben, bis ein Nachfolger gefunden ist, verliert die Kündigung ihre Wirkung. Halten sich beide daran, endet das Dienstverhältnis durch Zeitablauf oder einvernehmlich.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 27.09.2018 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1989)

Durch eine nach Kündigung durch den Angestellten mit dem Dienstgeber getroffenen Vereinbarung, daß der Angestellte noch so lange bleibe, bis für ihn ein Nachfolger gefunden ist, werden die Rechtsfolgen der Kündigung aufgehoben. Das Dienstverhältnis endet - bei Einhaltung dieser Vereinbarung - durch Zeitablauf bzw einvernehmliche Auflösung (Arb 8150; Arb 9282).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0028144 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Im Gesetz

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