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Wie lange darf ich nach einer unzulässigen Versetzung noch austreten?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsrat
Ordnet Ihr Arbeitgeber eine unzulässige Versetzung an und hält er daran fest, dauert dieser rechtswidrige Zustand an. Er endet erst, wenn Sie zustimmen und der Vertrag dadurch geändert wird. Treten Sie unmittelbar nach dem endgültigen Scheitern der Gespräche über eine Bereinigung aus, ist Ihr Austritt rechtzeitig.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 16.12.2022 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1992)

Durch die Anordnung der unzulässigen Versetzung eines Arbeitnehmers und das Beharren auf dieser Anordnung wird ein Dauerzustand ausgelöst, dessen Rechtswidrigkeit nur durch die Zustimmung des Arbeitnehmers und die dadurch bewirkte Vertragsänderung beseitigt wird. Der vom Arbeitnehmer unmittelbar nach endgültigem Scheitern der Verhandlungen über eine gänzliche oder teilweise Beseitigung des vom Arbeitgeber geschaffenen rechtswidrigen Zustandes erklärte Austritt erfolgte daher rechtzeitig und kam für den Arbeitgeber keineswegs überraschend. (§ 48 ASGG).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021237 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Frist zur Anfechtung einer Versetzung

Auch als Vertragsbediensteter müssen Sie sich zeitnah gegen eine rechtswidrige Versetzung wehren; unbegrenzt lange geht das nicht. Wie viel Zeit Ihnen bleibt, richtet sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalls.

günstig für Arbeitgeber Vorzeitiger Austritt aus dem Arbeitsverhältnis

Nein. Ein sofortiger Austritt ist nur zulässig, wenn Ihnen die Fortsetzung des Dienstverhältnisses nicht mehr zumutbar ist, und das muss im Zeitpunkt des Austritts vorliegen. Bei leichteren Verletzungen können Sie sich anders wehren, etwa mit einer Feststellungsklage, das Dienstverhältnis aber nicht vorzeitig beenden. Auch das Gesamtbild dauerhaft schlechter Bedingungen kann jedoch ausreichen, wenn Beschwerden nichts ändern.

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