Was gilt, wenn mein Arbeitgeber zum falschen Termin kündigt?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 29.09.2020 (42 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1974)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Präklusionseinwand.OGH 9 ObA 81/20g, 29.09.2020
- Für die Anwendbarkeit des § 1162d ABGB macht es keinen Unterschied, ob eine ungerechtfertigte Entlassung oder eine zeitwidrige Kündigung vorliegt.OGH 9 ObA 85/12h, 22.08.2012
- Nur dann, wenn der Gekündigte zweifelsfrei erkennen konnte, dass sein Vertragspartner tatsächlich unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen kündigen wollte und die Nennung eines verfehlten Kündigungstermins oder einer verkürzten Kündigungsfrist somit Folge einer unrichtigen Wissenserklärung ist, kann eine Wirkung erst zum nächst zulässigen Kündigungstermin angenommen werden.OGH 9 ObA 1/10b, 03.03.2010
- Keine Konversion der fristwidrigen Kündigung in eine zum nächstmöglichen zutreffenden Kündigungstermin.OGH 8 ObA 306/01k, 20.12.2001
- Der Arbeitgeber kann eine zeitwidrige Kündigung nicht von sich aus ändern.OGH 9 ObA 106/97x, 09.07.1997
- § 48 ASGG.OGH 9 ObA 46/89, 22.02.1989
- Hier: Rechtsfolgen nach § 1162 b ABGB, weil die Kündigungsfrist zur Gänze in den Urlaub des Arbeitnehmers fiel.OGH 9 ObA 16/88, 16.03.1988
- Abweichend von 4 Ob 115/80.OGH 4 Ob 142/83, 29.11.1983
- Hier: Kündigung durch den Dienstgeber, mit der Erklärung, dass das Arbeitsverhältnis "auf Grund der im Gesetz vorgesehenen Richtlinien" am ... ende ...OGH 4 Ob 1/82, 19.01.1982
- Hier: Vorzeitiger Austritt eines Angestellten; war dem Dienstgeber klar erkennbar, dass der Dienstnehmer "unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist" zu kündigen beabsichtigte, wird das Dienstverhältnis nicht zu dem im Kündigungsschreiben genannten, sondern zum nächsten zulässigen Kündigungstermin aufgelöst.OGH 4 Ob 115/80, 25.11.1980
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0028223 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 42.
- OGH 9 ObA 81/20g, 29.09.2020, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 139/16f, 24.03.2017, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 4/16b, 21.04.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Endet Ihr Arbeitsverhältnis, während Sie krank sind, zahlt der Arbeitgeber das Entgelt weiter. Neue Ansprüche entstehen in dieser Zeit aber nicht mehr: Was erst entstanden wäre, wenn das Arbeitsverhältnis länger gedauert hätte, bleibt unberücksichtigt.
Ja. Auch eine ungerechtfertigte Entlassung beendet das Dienstverhältnis. Anders ist es nur bei Dienstverhältnissen mit besonderem Kündigungs- oder Entlassungsschutz: Dort bleibt das Dienstverhältnis trotz der unberechtigten Entlassung aufrecht.