Habe ich Anspruch auf eine anteilige Prämie beim Ausscheiden?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 25.06.2021 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1978)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Kein Anspruch, wenn der Anspruch für die übrigen Arbeitnehmer erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses entsteht.OGH 4 Ob 13/81, 17.02.1981
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0028232 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 9.
- OGH 8 ObA 33/21t, 25.06.2021, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 112/16k, 29.09.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Das Angestelltengesetz gibt Ihnen keinen eigenen Anspruch auf Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Ein solcher Anspruch muss sich aus Ihrem Arbeitsvertrag, einem Kollektivvertrag oder einer anderen Regelung ergeben. Besteht er, dann gebührt Ihnen der anteilige Betrag auch dann, wenn das Dienstverhältnis vor der Fälligkeit endet, und davon kann nicht abgewichen werden.
Eine Sonderzahlung, die nicht an eine bestimmte einzelne Leistung anknüpft, sondern für die gesamte Arbeit im Kalender- oder Arbeitsjahr gebührt, darf nicht dadurch entzogen werden, dass ihr Entstehen an einen Stichtag gebunden wird. Eine solche Regelung umgeht die zwingende gesetzliche Vorschrift.