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Wie wird meine Kündigungsentschädigung berechnet?

betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Angestellte
Sie wird aus einem Monatsdurchschnitt Ihres Entgelts ermittelt. Im Zweifel wird dafür ein ganzes Jahr herangezogen. So werden auch schwankende Bezüge angemessen berücksichtigt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 25.02.2016 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1982)

Die Kündigungsentschädigung nach § 29 Abs 1 AngG ist auf der Grundlage eines entsprechenden Monatsdurchschnittes - im Zweifel eines ganzen Jahres - zu ermitteln.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0028268 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Im Gesetz

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