Wie wird meine Kündigungsentschädigung berechnet?
betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Angestellte
Sie wird aus einem Monatsdurchschnitt Ihres Entgelts ermittelt. Im Zweifel wird dafür ein ganzes Jahr herangezogen. So werden auch schwankende Bezüge angemessen berücksichtigt.
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Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 25.02.2016 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1982)
Die Kündigungsentschädigung nach § 29 Abs 1 AngG ist auf der Grundlage eines entsprechenden Monatsdurchschnittes - im Zweifel eines ganzen Jahres - zu ermitteln.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dabei handelt es sich um eine rechentechnische Hilfskonstruktion für die Berechnung des (fiktiven) Entgeltanspruchs bei wechselnder Höhe des Entgelts bzw bei schwankendem Einkommen.OGH 9 ObA 3/16f, 25.02.2016
- § 48 ASGGOGH 9 ObA 241/90, 26.09.1990
- Wurden die Überstunden daher regelmäßiger Bestandteil des Entgelts der Klägerin, sind sie in rückschauender Betrachtung auch für die Höhe der Abfertigung und für die Bemessung des Ersatzanspruches des Kündigungsentschädigung zu berücksichtigen.OGH 9 ObA 113/89, 12.07.1989
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0028268 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 9 ObA 3/16f, 25.02.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
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