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Gilt die Kündigung, wenn ich den Brief nicht annehme?

günstig für Arbeitgeber betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Angestellte
Ja. Wer sich der Übernahme einer Auflösungserklärung absichtlich entzieht, handelt gegen Treu und Glauben. Die Erklärung gilt dann als zugegangen, auch wenn Sie sie nie gelesen haben.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1963, zuletzt bestätigt am 31.08.2018 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1963)

Wenn sich der Dienstnehmer absichtlich der Empfangnahme einer Auflösungserklärung entzogen hat, verstößt dies wider Treu und Glauben und es gilt die Erklärung als dem Dienstnehmer zugegangen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0028278 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Zugang der Kündigungserklärung

Wer kündigt. Die kündigende Seite trägt in der Regel das Risiko, dass die Erklärung ordnungsgemäß zugeht. Nur wer sich dem Zugang absichtlich oder gegen Treu und Glauben entzieht, muss sich behandeln lassen, als hätte er die Erklärung rechtzeitig erhalten.

günstig für Arbeitnehmer Stellungnahme des Betriebsrats zur Kündigung

Die Stellungnahme des Betriebsrats ist an keine Form gebunden, muss aber klar und eindeutig sagen, ob er der Kündigung widerspricht oder zustimmt. Auf die Wortwahl kommt es nicht an; entscheidend ist, wie der Betriebsinhaber die Erklärung nach Treu und Glauben verstehen musste. Nur eine Stellungnahme ohne eindeutigen Inhalt gilt wie Schweigen.

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