Wann gilt eine schriftliche Kündigung als ausgesprochen?
betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Angestellte
Mit dem Tag, an dem sie bei Ihnen zugestellt wird. Die Kündigung wird wirksam, sobald sie ankommt; eine Annahme durch die andere Seite ist nicht nötig.
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Rechtsprechung seit 1956, zuletzt bestätigt am 09.12.2022 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (1956)
Die Kündigung ist eine empfangsbedürftige, nicht annahmebedürftige Erklärung (Arb 536). Bei schriftlicher Kündigung gilt der Zustellungstag als Tag der Kündigung (Arb 929).
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0028800 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 6 Ob 44/22x, 09.12.2022, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 18/20t, 29.04.2020, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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