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Braucht die Auflösung in der Probezeit einen Grund?

günstig für Arbeitgeber betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Angestellte
Wird ein Dienstverhältnis während der Probezeit aufgelöst, kommt es auf den Grund der Auflösung nicht an. Auch eine schlechte Arbeitsleistung als Anlass spielt dabei keine Rolle.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1957, zuletzt bestätigt am 23.09.2025 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1957)

Auf den Grund der Auflösung eines Probedienstverhältnisses (schlechte Arbeitsleistung) kommt es nicht an.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0028286 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Probezeitende an Sonntag oder Feiertag

Nein. Fällt das Ende der Probezeit auf einen Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, muss die Auflösung spätestens an diesem Tag erklärt werden. Eine Erklärung am nächsten Werktag kommt zu spät.

günstig für Arbeitnehmer Befristeter Vertrag zur Erprobung

Das ist kein Probearbeitsverhältnis, sondern ein befristeter Vertrag. Er endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit; jederzeit lösen können beide Seiten ihn nur im ersten Monat, danach nur aus wichtigem Grund. Ob danach weitergearbeitet wird, bleibt dem Arbeitgeber überlassen.

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