Kann ich in der Probezeit jederzeit gehen oder gekündigt werden?
betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Angestellte
Ein Arbeitsverhältnis auf Probe darf höchstens einen Monat dauern. In dieser Zeit können beide Seiten das Arbeitsverhältnis ohne Angabe eines Grundes sofort beenden. Die Probezeit dient dazu, dass der Arbeitgeber Ihre Eignung prüfen und Sie den Betrieb kennenlernen können.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 30.09.2025 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1991)
Das nur für kurze Dauer von höchstens einem Monat zulässige Probearbeitsverhältnis soll dem Arbeitgeber die Möglichkeit geben, sich davon zu überzeugen, ob der Arbeitnehmer sich für die zugedachte Stellung eignet, bevor er ihn endgültig in den Dienst nimmt; andererseits soll auch der Arbeitnehmer Gelegenheit haben, die Verhältnisses im Betrieb kennenzulernen. Deshalb kann während dieser kurzen Zeit jede der beiden Parteien das Arbeitsverhältnis ohne Angabe eines Grundes mit sofortiger Wirkung lösen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Selbst wenn der Dienstnehmer sich bereits während des Auswahlverfahrens und des ersten Dienstverhältnisses ein Urteil über gewisse Aspekte der Persönlichkeit und Arbeit der Dienstnehmerin bilden konnte, lässt sich daraus jedoch nicht grundsätzlich ableiten, dass kein gerechtfertigtes Interesse daran bestanden hat, sich ein abschließendes Urteil erst im Zusammenhang mit der Arbeitsleistung, für die die Dienstnehmerin erst nach dem späteren Vertrag aufgenommen worden war, zu bilden.OGH 8 ObA 31/18v, 19.07.2018
- Die enge zeitliche Begrenzung der Zulässigkeit der Vereinbarung eines Probemonats dient der Vermeidung der Umgehung des arbeitsrechtlichen Bestandschutzes.OGH 8 ObA 3/11s, 25.01.2011
- § 48 ASGGOGH 9 ObA 112/94, 29.06.1994
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0028444 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 9.
- OGH 8 ObA 41/25z, 30.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 31/18v, 19.07.2018, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 9/17i, 28.02.2017, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Arbeitsrecht · Auflösung im Probemonat
Arbeitsrecht · Befristeter Vertrag zur Erprobung
Arbeitsrecht · Neue Probezeit beim selben Arbeitgeber
Arbeitsrecht · Probezeit bei Arbeitskräfteüberlassung
Arbeitsrecht · Auflösung in der Probezeit