Bekomme ich Schadenersatz, wenn die Auflösung formwidrig war?
günstig für Lehrberechtigter betrifft Lehrlinge, Lehrberechtigte, Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Nein, wenn Sie die Auflösung gegen sich gelten lassen. Aus dem Formfehler allein können Sie keine Ansprüche ableiten, sondern nur daraus, dass die Auflösung unbegründet war. Da eine Auflösung in der Probezeit keinen Grund braucht, bleibt in diesem Fall kein Schadenersatz.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2019, zuletzt bestätigt am 19.08.2026 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2019)
Entschließt sich ein Lehrling, eine formwidrige Kündigung gegen sich gelten zu lassen, kann er allein aus der Formwidrigkeit keine Ansprüche ableiten, sondern nur aus der Unbegründetheit der Auflösungserklärung. Da während der Probezeit die Auflösung keines Grundes bedarf, besteht in einem solchen Fall kein Schadenersatzanspruch gegen den Lehrberechtigten.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132623 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 8 ObA 29/26m, 19.08.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 135/18w, 28.03.2019, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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