Was bedeutet ein Vertrag für drei Monate zur Probe?
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Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 28.02.2017 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1979)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Durchaus „rechtlich erheblich“ ist das Motiv aber natürlich dort, wo das Gesetz ‑ wie eben in § 10a Abs 2 MSchG ‑ ausdrücklich drauf abstellt, dass es sich nicht um irgendein befristetes Dienstverhältnis, sondern um ein Dienstverhältnis „zur Probe“ oder „zur Erprobung“ handelt.OGH 9 ObA 89/09t, 28.07.2010
- Durch Abschluss eines die Dauer eines Monats übersteigenden Probedienstverhältnisses kann ein befristeter Dienstvertrag zustande kommen.OGH 9 ObA 173/07t, 19.12.2007
- Ein Dienstverhältnis dieser Art kann nur im ersten Monat von beiden Vertragsteilen jederzeit, danach aber nur noch aus wichtigen Gründen (§ 25 AngG) vorzeitig aufgelöst werden.OGH 8 ObA 26/00g, 28.09.2000
- § 48 ASGGOGH 9 ObA 365/89, 17.01.1990
- Die Vereinbarung einer einmonatigen Kündigungsfrist in den ersten sechs Monaten des Dienstverhältnisses ist für den Arbeitnehmer immer noch günstiger als die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 1159 - 1159 b ABGB.OGH 14 Ob 207/86, 16.12.1986
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0028263 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 9.
- OGH 9 ObA 9/17i, 28.02.2017, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Wurde Ihr Dienstverhältnis beendet, können Sie mit demselben Arbeitgeber ein neues Dienstverhältnis mit einem Probemonat vereinbaren. Das gilt aber nicht, wenn damit Schutzvorschriften des Arbeitsrechts umgangen werden sollen.
Nein. Wird das Dienstverhältnis im Probemonat gelöst, entstehen daraus keine Ansprüche, gleichgültig ob es einen wichtigen Grund gab oder gar keinen. Das gilt auch, wenn der Vertrag schon vor dem ersten Arbeitstag aufgelöst wird.