Bekomme ich Geld, wenn die Probezeit grundlos beendet wird?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1955, zuletzt bestätigt am 23.09.2025 (8 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1955)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ist eine Probezeit vereinbart, so ist der Rücktritt vom Dienstvertrag auch ohne die Voraussetzungen des § 30 AngG zulässig, weil ja auch nach Dienstantritt im Probemonat eine jederzeitige sofortige Auflösung für beide Vertragsparteien möglich wäre.OGH 8 ObA 1/09v, 23.02.2009
- Ein Probedienstverhältnis kann grundsätzlich bereits vor dessen Effektuierung (durch Antritt) durch einseitige Erklärung eines Vertragspartners ohne weitere Rechtsfolgen aufgelöst werden.OGH 9 ObA 211/02y, 02.10.2002
- Wenn der Arbeitgeber noch vor Dienstantritt grundlos vom Vertrag zurücktritt.OGH 4 Ob 116/81, 20.10.1981
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0028461 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 8.
- OGH 9 ObA 43/25a, 23.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 135/18w, 28.03.2019, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 ObA 31/18v, 19.07.2018, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1158
- ABGB § 1162
- ABGB § 1162b
- Angestelltengesetz (AngG) Art. 1 § 19
- AngG Art. 1 § 29
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Das ist kein Probearbeitsverhältnis, sondern ein befristeter Vertrag. Er endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit; jederzeit lösen können beide Seiten ihn nur im ersten Monat, danach nur aus wichtigem Grund. Ob danach weitergearbeitet wird, bleibt dem Arbeitgeber überlassen.
Nein. Fällt das Ende der Probezeit auf einen Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, muss die Auflösung spätestens an diesem Tag erklärt werden. Eine Erklärung am nächsten Werktag kommt zu spät.