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Bekomme ich Geld, wenn die Probezeit grundlos beendet wird?

günstig für Arbeitgeber betrifft Arbeitnehmer, Angestellter, Arbeitgeber
Nein. Wird das Dienstverhältnis im Probemonat gelöst, entstehen daraus keine Ansprüche, gleichgültig ob es einen wichtigen Grund gab oder gar keinen. Das gilt auch, wenn der Vertrag schon vor dem ersten Arbeitstag aufgelöst wird.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1955, zuletzt bestätigt am 23.09.2025 (8 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1955)

Keine Ansprüche des Dienstnehmers aus der im Probemonat herbeigeführten Lösung des Dienstverhältnisses wegen der Auflösung des Dienstverhältnisses, mag nun die Auflösung aus einem wichtigen Grund oder grundlos geschehen sein.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0028461 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 8.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Befristeter Vertrag zur Erprobung

Das ist kein Probearbeitsverhältnis, sondern ein befristeter Vertrag. Er endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit; jederzeit lösen können beide Seiten ihn nur im ersten Monat, danach nur aus wichtigem Grund. Ob danach weitergearbeitet wird, bleibt dem Arbeitgeber überlassen.

günstig für Arbeitnehmer Probezeitende an Sonntag oder Feiertag

Nein. Fällt das Ende der Probezeit auf einen Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, muss die Auflösung spätestens an diesem Tag erklärt werden. Eine Erklärung am nächsten Werktag kommt zu spät.

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