Wann bekomme ich die vertraglich zugesagte höhere Abfertigung?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1925, zuletzt bestätigt am 26.08.2024 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1925)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die gesetzliche Abfertigung ist in ihrem Wesen Entgelt. Der Versorgungscharakter und Überbrückungscharakter tritt bei der gesetzlichen Abfertigung in den Hintergrund. Die freiwillige Abfertigung ist ausschließlich dazu bestimmt, dem Arbeitnehmer möglichst den Einkommensausfall zu ersetzen, den er durch die Auflösung des Arbeitsverhältnisses erleidet.OGH 3 Ob 308/98k, 26.04.2000
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0028306 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 8 ObA 21/24g, 26.08.2024, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Auch bei einer einvernehmlichen Auflösung steht Ihnen die Abfertigung zu, wenn deren Voraussetzungen erfüllt sind. Auf diesen Anspruch kann im Arbeitsvertrag nicht verzichtet werden. Behauptet Ihr Arbeitgeber, in Wahrheit habe Ihre eigene Kündigung vorgelegen, muss er das beweisen.
Ja, wenn aus Ihrer Erklärung klar erkennbar ist, dass Sie einen wichtigen Grund für die Beendigung geltend machen. Dass Sie förmlich gekündigt und nicht den Austritt erklärt haben, schadet dann nicht. Wichtig ist, dass zwischen Ihnen und dem Dienstgeber Klarheit über diesen Grund besteht. Weisen Sie zu spät darauf hin, kann der Anspruch verloren gehen, wenn dem Dienstgeber dadurch die Möglichkeit genommen wird, den Grund zu beseitigen.