Bekomme ich Abfertigung, wenn ich statt Austritt gekündigt habe?
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Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 25.06.2020 (18 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1988)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Abfertigung gemäß § 56 Oö LVBG.OGH 9 ObA 94/16p, 18.08.2016
- Auf den Austrittsgrund der Gesundheitsgefährdung kann sich ein Arbeitnehmer, der zunächst ohne Hinweis darauf gekündigt hatte, auch noch in der Kündigungsfrist berufen, sofern dem Arbeitgeber nicht durch die späte Bekanntgabe die Möglichkeit genommen wurde, statt dessen die belastenden Arbeitsbedingungen zu ändern.OGH 8 ObA 87/15z, 15.12.2015
- Im vorliegenden Fall hat der Kläger nicht einmal behauptet, im Zusammenhang mit der einvernehmlichen Beendigung des Dienstverhältnisses gegenüber seinem Arbeitgeber auf den behaupteten Austrittsgrund hingewiesen zu haben.OGH 8 ObA 53/07p, 22.11.2007
- Maßgeblich ist, dass zwischen den Parteien Klarheit darüber besteht, dass ein wichtiger Lösungsgrund geltend gemacht wird.OGH 8 ObA 53/07p, 22.11.2007
- Die formelle Form der Auflösung in Form einer Kündigung steht nach ständiger Rechtsprechung dem Abfertigungsanspruch dann nicht entgegen, wenn aus der Auflösungserklärung klar erkennbar ist, dass der Arbeitnehmer einen wichtigen Lösungsgrund für sich in Anspruch nimmt, weil es sich dabei doch regelmäßig um die für den Arbeitgeber „schonendere" Form der Beendigung handelt.OGH 8 ObA 85/06t, 31.01.2007
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- Der Arbeitnehmer verliert seinen Abfertigungsanspruch nicht deshalb, weil er auf den Austrittsgrund erst mit Verspätung hinweist. Anders muss dies naturgemäß beurteilt werden, wenn diese Verspätung dazu führt, dass dem Arbeitgeber die Möglichkeit genommen wird, den Austrittsgrund durch das Anbot eines geeigneten Ersatzarbeitsplatzes zu beseitigen.OGH 9 ObA 85/03w, 05.11.2003
- § 48 ASGG.OGH 9 ObA 194/95, 31.01.1996
- Das Anbot einer anderen, leichteren Beschäftigung hat in diesem Fall zwar keinen Einfluss auf die Kündigung, wohl aber darauf, ob der Arbeitnehmer einen wichtigen, den Abfertigungsanspruch auslösenden Beendigungsgrund für sich in Anspruch nehmen kann.OGH 9 ObA 75/92, 28.04.1992
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0060132 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 18.
- OGH 9 ObA 34/20w, 25.06.2020, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 16/20y, 29.04.2020, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 137/16m, 26.01.2017, Fall aus Tirol
- OGH 9 ObA 94/16p, 18.08.2016, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 111/15m, 26.07.2016, Fall aus Wien
Genannte Normen
GewO 1859 §82a lita
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Hat Ihr Dienstgeber wiederholt erklärt, einer einvernehmlichen Beendigung nur bei Verzicht auf die Abfertigung zuzustimmen, wird Ihr späteres Ersuchen um einvernehmliche Auflösung als Kündigung durch Sie gewertet. Das gilt auch dann, wenn Sie keinen ausdrücklichen Verzicht erklärt haben und der Dienstgeber der Auflösung unter Verzicht zustimmt.
Wenn Sie zum Ende des Arbeitsverhältnisses eine abschließende Vereinbarung über alle gegenseitigen Ansprüche treffen, gilt das als Vergleich. In einem solchen Vergleich können Sie auch auf Ansprüche verzichten, auf die Sie sonst nicht verzichten könnten. Entscheidend ist, ob der Nachteil durch Vorteile an anderer Stelle aufgewogen wird, etwa durch die Klärung einer unsicheren Lage.