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Brauche ich für die Abfertigung schon den Pensionsbescheid?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Pensionisten, Arbeitgeber
Nein. Ihr Anspruch auf Abfertigung hängt nicht davon ab, dass die vorzeitige Alterspension bereits mit Bescheid zuerkannt wurde.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 28.08.2018 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1983)

Der Rechtsansicht, daß der Abfertigungsanspruch von der (bescheidmäßigen) Gewährung der vorzeitigen Alterspension abhänge, kann nicht beigepflichtet werden.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0028508 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Bereits abgefertigte Dienstzeiten

Nein. Zeiten, für die Sie schon eine Abfertigung erhalten haben, bleiben bei einer weiteren Abfertigung außer Betracht. Das gilt aber nur so weit, wie diese Zeiten für die frühere Zahlung rechtlich nötig waren.

günstig für Arbeitgeber Warnpflicht nach Ende des Arbeitsverhältnisses

Nein. Die Fürsorgepflicht wirkt zwar über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus, sie verpflichtet den Arbeitgeber aber nicht, Sie auf die drohende Verjährung Ihrer Abfertigung hinzuweisen. Er muss Sie auch nicht vor den Folgen Ihrer eigenen Erklärungen schützen. Fragen Sie ihn allerdings ausdrücklich, kann das eine Auskunftspflicht auslösen.

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