Haftet die GmbH für Fehler ihres Geschäftsführers?
günstig für Vertragspartner betrifft Gesellschafter, Geschäftsführer, Kunden, Vertragspartner
Ja. Handelt der Geschäftsführer im Rahmen seiner Vertretungsmacht, hat die Gesellschaft für sein Verschulden einzustehen.
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Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 31.07.2019 (2 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1981)
Die GmbH haftet für das Verschulden ihres Geschäftsführers in Ausübung dessen Vertretungsmacht (so schon SZ 27/118).
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0028637 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 5 Ob 99/19y, 31.07.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
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