Kann ich den Geschäftsführer einer GmbH persönlich klagen?
günstig für Geschäftsführer betrifft Gläubiger, Gesellschafter, Geschäftsführer, Unternehmer
Meist nicht. Verletzt ein Geschäftsführer seine Pflichten, haftet er dafür in der Regel nur der Gesellschaft gegenüber und nicht Ihnen als Außenstehendem. Anders ist es, wenn das Gesetz ausdrücklich etwas anderes anordnet oder wenn er eine Schutzvorschrift verletzt und Ihnen dadurch unmittelbar Schaden zufügt.
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Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 25.03.2020 (5 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1980)
Die Geschäftsführer haften für die Verletzung ihrer Obliegenheiten in der Regel (sofern das Gesetz nicht selbst eine ausdrückliche gegenteilige Bestimmung enthält, und von der deliktischen Haftung abgesehen) lediglich der Gesellschaft gegenüber.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Bei Verletzung eines Schutzgesetzes.OGH 7 Ob 610/85, 07.11.1985
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0060031 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 6 Ob 189/19s, 25.03.2020, Fall aus Wien
Genannte Normen
GmbHG §20; GmbHG §22; GmbHG §25; GmbHG §40
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