Zum Inhalt springen

Haftet die Firma für jeden Fehler ihres Geschäftsführers?

günstig für Gesellschaft betrifft Geschädigte, Gesellschaften, Geschäftsführer, Unternehmer
Eine Gesellschaft haftet für Fehler ihrer leitenden Personen nicht immer. Steht das Verschulden in keinem erkennbaren Zusammenhang mit der leitenden Funktion, besteht keine Haftung der Gesellschaft.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 22.01.2025 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1996)

Eine deliktische Haftung einer juristischen Person für deren Repräsentanten besteht nicht, wenn als dessen allein relevantes Verschulden ausschließlich Fehler in Betracht kommen, die mit seiner Repräsentantenfunktion in keinem erkennbaren Zusammenhang stehen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0106863 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 3.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Haftung für leitende Personen
Gesellschaftsrecht · Haftung der GmbH für den Geschäftsführer
Schadenersatz · Wer als Organ eines Unternehmens gilt
Gesellschaftsrecht · Persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers
Wettbewerb · Haftung des Unternehmens ohne Verschulden