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Haftet der Geschäftsführer, wenn das Unternehmen Verluste macht?

günstig für Geschäftsführer betrifft Geschäftsführer, Gesellschafter, Unternehmer
Die Haftung des Geschäftsführers ist eine Verantwortung aus seiner Stellung als Organ der Gesellschaft. Für den bloßen Misserfolg haftet er nicht, denn das unternehmerische Risiko trägt die Gesellschaft.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 26.06.2025 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1990)

Die Haftung nach § 25 Abs 1 GmbHG begründet eine organisationsrechtliche Verantwortung der Geschäftsführer. Eine (reine) Erfolgshaftung trifft die Geschäftsführer im Rahmen des § 25 GmbHG freilich nicht, denn das unternehmerische Risiko trägt die Gesellschaft.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0059528 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 11.

Genannte Normen

GmbHG §25

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