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Wer muss beweisen, dass meine Entlassung berechtigt war?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Kläger, Beklagte
Ihr Arbeitgeber. Er trägt das Risiko der Entlassung und muss im Streitfall nachweisen, dass ein gesetzlich zulässiger Grund vorlag. Berufen Sie sich umgekehrt darauf, dass Ihr Fernbleiben gerechtfertigt war, müssen Sie das beweisen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1958, zuletzt bestätigt am 26.01.2018 (20 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1958)

Das Risiko der Entlassung trägt immer der Dienstgeber, denn er hat im Streitfall nachzuweisen, dass ein gesetzlich zulässiger Entlassungsgrund vorlag.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0028971 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 20.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Beweislast für die Entlassung

Sie selbst. Wenn Sie Ansprüche daraus ableiten, dass Sie unberechtigt entlassen wurden, müssen Sie beweisen, dass eine Entlassung überhaupt ausgesprochen wurde.

günstig für Arbeitgeber Beweis des Rechtfertigungsgrundes

Das müssen Sie selbst. Dass Ihr Fernbleiben pflichtwidrig war, hat zwar Ihr Arbeitgeber zu beweisen, den Rechtfertigungsgrund dafür aber müssen Sie nachweisen, etwa eine Urlaubsvereinbarung.

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