Wer muss den Grund für meine Entlassung beweisen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 27.09.2023 (27 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1980)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Das Risiko der Entlassung trägt der Dienstgeber, der im Streitfall nachzuweisen hat, dass ein gesetzlich zulässiger Entlassungsgrund vorlag.OGH 8 ObA 23/08b, 28.04.2008
- Den Arbeitgeber trifft die Beweislast für das Vorliegen eines Entlassungsgrundes und für die Verwirklichung der einzelnen Tatbestandsmerkmale.OGH 9 ObA 35/03t, 21.05.2003
- Allfällige Unklarheiten der Weisungen des Arbeitgebers insbesondere bezüglich deren Umfangs gehen aber zu seinen Lasten.OGH 9 ObA 41/02y, 05.06.2002
- Beweismängel über die einen wichtigen Grund zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses bildende Pflichtwidrigkeit und Erheblichkeit des Versäumnisses sowie die Kenntnis der Dringlichkeit der Arbeit gehen zu Lasten des Arbeitgebers.OGH 9 ObA 245/01x, 10.10.2001
- Behauptungsmängel beziehungsweise Beweismängel über die Art der Berechtigung der Beendigungserklärung gehen zu Lasten des Arbeitgebers.OGH 9 ObA 294/99x, 12.01.2000
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Hier: § 82 lit e GewO.OGH 9 ObA 91/98t, 02.09.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0029127 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 7 von 27.
- OGH 9 ObA 67/23b, 27.09.2023, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 98/20z, 18.12.2020, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 ObA 107/20y, 23.11.2020, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 1/18g, 26.01.2018, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 103/17p, 27.09.2017, Fall aus Tirol
- OGH 8 ObA 48/16s, 27.09.2016, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 12/16d, 18.03.2016, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Dass eine Entlassung ausgesprochen wurde, müssen grundsätzlich Sie als klagender Arbeitnehmer beweisen. Erst danach ist Ihr Arbeitgeber am Zug und muss zeigen, dass sie berechtigt war.
Sie selbst. Wenn Sie Ansprüche daraus ableiten, dass Sie unberechtigt entlassen wurden, müssen Sie beweisen, dass eine Entlassung überhaupt ausgesprochen wurde.