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Wer beweist, dass mein Fernbleiben gerechtfertigt war?

günstig für Arbeitgeber betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Angestellte
Das müssen Sie selbst. Dass Ihr Fernbleiben pflichtwidrig war, hat zwar Ihr Arbeitgeber zu beweisen, den Rechtfertigungsgrund dafür aber müssen Sie nachweisen, etwa eine Urlaubsvereinbarung.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 23.11.2020 (21 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1978)

Die Beweislast für einen Rechtfertigungsgrund, der das Entlassungsrecht des Arbeitgebers wegen des ansonsten pflichtwidrigen Fernbleibens des Angestellten von der Arbeit aufhebt, trifft den Angestellten.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0029534 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 21.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Beweislast bei der Entlassung

Ihr Arbeitgeber. Er trägt das Risiko der Entlassung und muss im Streitfall nachweisen, dass ein gesetzlich zulässiger Grund vorlag. Berufen Sie sich umgekehrt darauf, dass Ihr Fernbleiben gerechtfertigt war, müssen Sie das beweisen.

günstig für Arbeitnehmer Beweislast beim Entlassungsgrund

Der Dienstgeber muss beweisen, dass ein Entlassungsgrund vorliegt. Die Beweislast trifft also nicht Sie als Arbeitnehmer.

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