Wer beweist, dass mein Fernbleiben gerechtfertigt war?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 23.11.2020 (21 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1978)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier zu § 82 lit f GewO 1859.OGH 8 ObA 179/02k, 29.08.2002
- Hier: Kündigung einer Gemeindebediensteten.OGH 9 ObA 146/01p, 24.10.2001
- Hier: Vorliegen einer Urlaubsvereinbarung.OGH 9 ObA 212/00t, 06.09.2000
- Die Rechtfertigung einer Pflichtwidrigkeit setzt aber erst den Beweis derselben voraus, der aber dem Arbeitgeber obliegt.OGH 9 ObA 199/98z, 02.09.1998
- § 48 ASGGOGH 9 ObA 104/87, 21.10.1987
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0029534 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 21.
- OGH 8 ObA 107/20y, 23.11.2020, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 1/18g, 26.01.2018, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ihr Arbeitgeber. Er trägt das Risiko der Entlassung und muss im Streitfall nachweisen, dass ein gesetzlich zulässiger Grund vorlag. Berufen Sie sich umgekehrt darauf, dass Ihr Fernbleiben gerechtfertigt war, müssen Sie das beweisen.
Der Dienstgeber muss beweisen, dass ein Entlassungsgrund vorliegt. Die Beweislast trifft also nicht Sie als Arbeitnehmer.