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Wer muss beweisen, dass die Kündigung betrieblich nötig war?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsrat
Beruft sich der Arbeitgeber darauf, dass betriebliche Erfordernisse die Kündigung rechtfertigen, muss er alle dafür wesentlichen Umstände vorbringen und beweisen. Die Beweislast liegt also bei ihm, nicht bei Ihnen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 27.11.2025 (20 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1998)

Der Arbeitgeber hat alle Umstände zu behaupten und zu beweisen, die für die Annahme des Ausnahmetatbestandes "betrieblicher Erfordernisse" der Kündigung wesentlich sind.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0110154 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 20.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Beweislast für die Entlassung

Sie selbst. Wenn Sie Ansprüche daraus ableiten, dass Sie unberechtigt entlassen wurden, müssen Sie beweisen, dass eine Entlassung überhaupt ausgesprochen wurde.

günstig für Arbeitgeber Beweis der Entlassung selbst

Ja. Dass eine Entlassung ausgesprochen wurde, müssen grundsätzlich Sie als klagender Arbeitnehmer beweisen. Erst danach ist Ihr Arbeitgeber am Zug und muss zeigen, dass sie berechtigt war.

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