Wer muss beweisen, dass die Kündigung betrieblich nötig war?
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Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 27.11.2025 (20 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1998)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Ein verständiger und sorgfältiger Arbeitgeber konnte aufgrund der vorgelegten Informationen bei objektiver Betrachtung annehmen, dass die Klägerin in der Montagelinie nicht mehr eingesetzt werden durfte.OGH 9 ObA 26/22x, 27.04.2022
- Hier: Kündigung nach § 42 Abs 2 Z 2 VBO 1995OGH 9 ObA 153/17s, 21.03.2018
- Die Behauptungs- und Beweislast dafür, dass einem Vertragsbediensteten, der für die vereinbarte Tätigkeit gesundheitlich nicht mehr geeignet ist, jedoch ihm zumutbare Aufgaben im Rahmen der Landesverwaltung erfüllen kann, solche Aufgaben etwa mangels offener Planstellen nicht angeboten (§ 58 Abs 1 nö LVBG) werden können, trifft den Arbeitgeber.OGH 8 ObA 43/09w, 29.09.2009
- Weitere Kündigungsgründe sind nicht zu berücksichtigen.OGH 8 ObA 61/07i, 22.11.2007
- Bei sozial benachteiligenden Kündigungen müssen demnach vom Arbeitgeber alle Möglichkeiten zur Weiterbeschäftigung ausgeschöpft werden, um trotz Rationalisierungsmaßnahmen die bisherigen Arbeitnehmer weiter zu beschäftigen.OGH 9 ObA 3/07t, 25.06.2007
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Dass der Arbeitnehmer selbst hätte initiativ werden und seine Bereitschaft zur Ausübung schlechter entlohnter Tätigkeiten hätte mitteilen müssen, gilt nur für von der bisherigen Tätigkeit stark abweichende, schlechter entlohnte Posten.OGH 9 ObA 233/98z, 07.10.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0110154 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 20.
- OGH 8 ObA 53/25i, 27.11.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 8 ObA 46/24h, 05.12.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 26/22x, 27.04.2022, Fall aus Tirol
- OGH 8 ObA 8/19p, 25.03.2019, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 68/18k, 19.12.2018, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 108/18z, 28.11.2018, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 70/18m, 30.08.2018, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 51/18t, 17.05.2018, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 153/17s, 21.03.2018, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 12/18g, 27.02.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) § 105 · Anfechtung von Kündigungen
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Sie selbst. Wenn Sie Ansprüche daraus ableiten, dass Sie unberechtigt entlassen wurden, müssen Sie beweisen, dass eine Entlassung überhaupt ausgesprochen wurde.
Ja. Dass eine Entlassung ausgesprochen wurde, müssen grundsätzlich Sie als klagender Arbeitnehmer beweisen. Erst danach ist Ihr Arbeitgeber am Zug und muss zeigen, dass sie berechtigt war.