Wer muss beweisen, dass ich entlassen wurde?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 27.04.2016 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (1991)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0028248 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 8 ObA 13/16v, 27.04.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Der Dienstgeber muss beweisen, dass ein Entlassungsgrund vorliegt. Die Beweislast trifft also nicht Sie als Arbeitnehmer.
Ihr Arbeitgeber. Er trägt das Risiko der Entlassung und muss im Streitfall nachweisen, dass ein gesetzlich zulässiger Grund vorlag. Berufen Sie sich umgekehrt darauf, dass Ihr Fernbleiben gerechtfertigt war, müssen Sie das beweisen.