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Darf der Arbeitgeber die Entlassung um einen Tag hinausschieben?

günstig für Arbeitgeber betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Ob die Wirksamkeit einer Entlassung zeitlich hinausgeschoben werden darf, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Entscheidend sind die Gründe dafür. Zulässig ist es etwa, wenn der Betrieb für diesen Abend trotz Bemühungen keinen Ersatz auftreiben konnte.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 27.04.2023 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1982)

Bei der Beurteilung, ob ein zeitliches Hinausschieben der Wirksamkeit einer Entlassung zulässig ist, kommt es immer auf die Umstände des Einzelfalles an. Es ist zu prüfen, welche Gründe hiefür maßgebend waren. Ein zulässiges Hinausschieben liegt vor, wenn ein Discjockey, der zum Abenddienst zu spät kommt, noch verhalten wird, seinen Dienst am Entlassungstag zu verrichten, weil an diesem Tag eine Tombola angesetzt ist und der Dienstgeber trotz seiner Bemühungen keine Ersatzkraft für diesen Abend auftreiben kann.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0029160 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Arbeitsunfähigkeit bei der Entlassung

Bei der Frage, ob eine Entlassung berechtigt war, zählen auch Umstände, von denen der Arbeitgeber erst danach erfahren hat. Waren Sie aber schon bei oder vor der Entlassung arbeitsunfähig, ist die Entlassung unwirksam. Das gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber davon erst später erfahren hat.

günstig für Arbeitnehmer Verwirkung des Entlassungsrechts

Nicht mehr, wenn zu viel Zeit vergangen ist. Das Entlassungsrecht kann selbst dann verloren gehen, wenn Ihr Arbeitgeber vom Grund gar nichts wusste. Das setzt voraus, dass der Vorfall so an Bedeutung verloren hat, dass eine Weiterbeschäftigung zumutbar ist und Sie mit einer Entlassung nicht mehr rechnen mussten.

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