Ist die Entlassung wirksam, wenn ich damals arbeitsunfähig war?
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Rechtsprechung seit 1952, zuletzt bestätigt am 22.11.2022 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1952)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0029489 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 4 Ob 176/22v, 22.11.2022, Fall aus Steiermark
- OGH 8 ObA 96/15y, 26.02.2016, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Wenn Sie sich nach einer ungerechtfertigten Entlassung dafür entscheiden, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, sind Sie daran gebunden. Verweigern Sie danach die Arbeit, setzen Sie damit selbst einen Entlassungsgrund.
Ob die Wirksamkeit einer Entlassung zeitlich hinausgeschoben werden darf, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Entscheidend sind die Gründe dafür. Zulässig ist es etwa, wenn der Betrieb für diesen Abend trotz Bemühungen keinen Ersatz auftreiben konnte.