Rechtssatz RS0029207
Ständige Rechtsprechung seit 1961, zuletzt bestätigt am 19.08.2026 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1961)
Eine Entlassung wird in dem Zeitpunkt wirksam, in dem sie dem Vertragspartner zukommt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Schon die mündliche Erklärung bewirkte sofort die Entlassung des Klägers, sodass die spätere schriftliche Entlassungserklärung wirkungslos geblieben ist.OGH 9 ObA 138/05t, 30.09.2005
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0029207 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 8 ObA 34/26x, 19.08.2026, Fall aus Wien
Im Gesetz
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