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Rechtssatz RS0029207

Ständige Rechtsprechung seit 1961, zuletzt bestätigt am 19.08.2026 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1961)

Eine Entlassung wird in dem Zeitpunkt wirksam, in dem sie dem Vertragspartner zukommt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0029207 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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