Gilt jedes Fahrzeug als gefährlicher Betrieb?
günstig für Fahrzeughalter betrifft Fahrzeughalter, Geschädigte, Unternehmer
Nein. Fahrzeuge, die das Gesetz von der strengen Haftung ausdrücklich ausnimmt, dürfen nicht über den Umweg des gefährlichen Betriebs doch wieder darunter fallen, sonst würde die gewollte Ausnahme unterlaufen. Ein auf einem Fahrzeug aufgebauter, mit eigenen Stützen am Boden stehender Kran ist kein gefährlicher Betrieb.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 28.06.2016 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1971)
Ein Kraftfahrzeug, das gemäß § 2 Abs 2 EKHG vom Anwendungsbereich dieses Gesetzes ausgenommen ist, kann nicht ohne weiteres dem Begriff des "gefährlichen Betriebes" unterstellt werden, weil sonst die vom Gesetz gewollte Ausnahme über den Weg einer sinngemäßen Anwendung der Grundsätze des Haftpflichtrechtes im Ergebnis verhindert würde.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Auf einem Kraftfahrzeug aufgebauter, mit eigenen Stützen am Boden stehender Kran ist kein gefährlicher Betrieb.OGH 7 Ob 37/73, 28.03.1973
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0029251 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 2 Ob 129/15g, 28.06.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
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