Wann ist die Gefahr eines Fahrzeugs außergewöhnlich hoch?
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Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 03.06.2025 (29 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1982)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Gefahrenbremsung infolge der Betätigung des ZugnotstoppsOGH 2 Ob 138/24v, 10.09.2024
- Keine außergewöhnliche Betriebsgefahr bei verkehrsbedingter, kontrollierter und gleichmäßiger (wenngleich mit einer Verzögerung von 3 m/s²) stärkeren Betriebsbremsung.OGH 2 Ob 134/23d, 19.09.2023
- Hier: Außergewöhnliche Betriebsgefahr durch plötzlichen Stillstand des PKW unter gefahrerhöhenden Umständen.OGH 2 Ob 217/20f, 29.04.2021
- Hier: keine außergewöhnliche Betriebsgefahr bei leicht schlingernden und kontrollierten Weiterfahren, um am Pannenstreifen zum Stillstand zu kommen.OGH 2 Ob 163/20i, 18.12.2020
- Hier: Felsbrocken auf Schienentrasse der Eisenbahn.OGH 2 Ob 47/19d, 30.03.2020
Alle 14 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Unfallbedingte Gefahr eines Brandes.OGH 4 Ob 146/10i, 09.11.2010
- Gerät ein Kraftfahrzeug ins Schleudern, sodass es von seinem Lenker nicht mehr voll beherrscht werden kann, so wird die von ihm ausgehende Gefahr in der Regel als außergewöhnliche Betriebsgefahr qualifiziert.OGH 2 Ob 210/09k, 24.08.2010
- Hier: Loslösen eines LKW-Rads während der Fahrt und das anschließende Rollen auf die Gegenfahrbahn.OGH 2 Ob 238/07z, 14.02.2008
- Hier: Starke Seilbahnschwingung mit Riss des Klemmapparates einer Seilbahngondel auf Grund eines von einem über die Seilbahn fliegenden Hubschrauber auf den Förderstrang herabfallenden Lastenkübels.OGH 2 Ob 215/07t, 17.12.2007
- Außergewöhnliche Betriebsgefahr beim durch das ungeschickte Verhalten eines anderen Liftbenützers ausgelösten Sturz aus dem fahrenden Doppelsessellift.OGH 2 Ob 114/06p, 18.01.2007
- Eine außergewöhnliche Betriebsgefahr ist dann anzunehmen, wenn die Gefährlichkeit, die regelmäßig und notwendig mit dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs verbunden ist, dadurch vergrößert wird, dass besondere Gefahrenmomente hinzutreten, die nach dem normalen Verlauf der Dinge nicht schon deshalb vorliegen, weil ein Fahrzeug im Betrieb ist.OGH 1 Ob 49/95, 22.11.1995
- Hier: Außergewöhnliche Betriebsgefahr eines Schlepplifts bei Blockierung der Schleppspur durch einen Schifahrer.OGH 2 Ob 19/85, 12.05.1987
- Außergewöhnliche Betriebsgefahr eines Traktors mit Pflug, der bei Lenkmanöver ausschert.OGH 2 Ob 30/86, 27.01.1987
- Hier: Abrutschen auf glatter Fahrbahn.OGH 8 Ob 39/86, 23.10.1986
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0058461 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 7 von 29.
- OGH 2 Ob 76/25b, 03.06.2025
- OGH 2 Ob 138/24v, 10.09.2024, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 217/20f, 29.04.2021, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 47/19d, 30.03.2020, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 135/18m, 26.09.2018, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 117/16v, 20.06.2017, Fall aus Tirol
- OGH 2 Ob 15/17w, 27.04.2017, Fall aus Wien
Genannte Normen
EKHG §9 Abs2; EKHG §11 Abs1
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Auch wenn der andere den Unfall verschuldet hat, müssen Sie sich als Halter die Gefahr anrechnen lassen, die von Ihrem eigenen Fahrzeug ausgeht. Ihr Ersatzanspruch verringert sich deshalb um diesen Anteil.
Setzen Sie sich bewusst einer Gefahr aus, die jemand anderer geschaffen hat und die Sie kennen oder erkennen konnten, dann handeln Sie auf eigene Gefahr. Der andere haftet in diesem Fall nicht, weil ihn Ihnen gegenüber keine Schutzpflichten treffen. Man erwartet von Ihnen, dass Sie sich selbst schützen.